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Immobilienbewertung

Wissenswertes


Ein Verkehrswertgutachten bei der Immobilienbewertung ist ein ausführlicher Bericht, der den aktuellen Marktwert einer Immobilie widerspiegelt. Es wird von sachkundigen Fachleuten erstellt, die umfangreiche Analysen und Bewertungsmethoden anwenden, um einen objektiven Wert zu ermitteln.


Das Verkehrswertgutachten beinhaltet eine gründliche Untersuchung der zu bewertenden Immobilie. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Lage, Größe, Ausstattung, Bauqualität und der Zustand der Immobilie berücksichtigt. Zusätzlich werden auch externe Faktoren wie die Infrastruktur, die Nachbarschaft, öffentliche Einrichtungen und der allgemeine Immobilienmarkt in die Bewertung einbezogen.


Um den Verkehrswert zu ermitteln, greifen Gutachter auf unterschiedliche Bewertungsmethoden zurück. Dazu gehören der Vergleichswertansatz, bei dem ähnliche Immobilien in der näheren Umgebung analysiert werden, der Ertragswertansatz, der vor allem bei vermieteten Immobilien Anwendung findet, sowie der Sachwertansatz, der den Wert der baulichen Substanz und des Grundstücks separat betrachtet.


Das Verkehrswertgutachten dient als wertvolles Instrument für Käufer, Verkäufer, Kreditgeber und andere Interessengruppen. Es liefert eine objektive und fundierte Einschätzung des Immobilienwerts, der als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Kreditvergaben, Versicherungsabschlüsse oder steuerliche Bewertungen verwendet werden kann. Durch die Nutzung eines Verkehrswertgutachtens wird eine transparente und faire Bewertung gewährleistet, die den Marktstandards entspricht.

Notwendige Unterlagen


Grundbuchauszug

Unbeglaubigte Grundbuchauszüge sind bei den Grundbuchämtern erhältlich. Der in einem Gutachten zugrunde gelegte Grundbuchauszug sollte idealerweise aktuell, d.h. nicht älter als 6
Monate sein.

Flurkarte

Eine Flurkarte, auch Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte genannt, kann man bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen erhalten.

Planungsrechtliche Auskunft

Sie gibt Auskunft über den planungsrechtlichen Zustand von Grundstücken und wird von den
(Bau-) Planungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt.

Planunterlagen

Ggf. können diese durch eine Einsicht in das Bauaktenarchiv bei der Stadt/Gemeinde beschafft werden.
Erschließungsbeitragsbescheinigung

Sie werden von den Städten und Gemeinden ausgestellt und geben Auskunft über den abgabenrechtlichen Zustand ihres Grundstücks.

Baulastenauskunft

Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch von
Kreisverwaltungen ausgestellt.

Altlastenauskunft

Werden üblicherweise bei den Umweltämtern der Städte ausgestellt.

Flächen- bzw. Kubatur-Berechnung

Sind wichtige Grundlage jeder Bewertung, da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche und der Sach- bzw. Substanzwert von der Kubatur oder Bruttogrundfläche des Gebäudes abhängen.

Mietverträge bzw. Mietaufstellungen

Nur bei vermieteten Objekten benötigt.
Bei Sonder- und Spezialimmobilien, wie Hotelbetrieben, Logistikobjekten, Pflegeheimen,
Rehakliniken und Akutkrankenhäusern, sowie bei Besonderheiten, wie Erbbaurechten,
Nießbrauch, Wohn- und Dauerwohnrechten und Reallasten, nach vorheriger Absprache.

Nachstehen finden Sie die zugangsgeschützten* Checklisten mit benötigten Unterlagen für die:

>>> Bewertung einer Eigentumswohnung <<<
>>> Bewertung eines Einfamilienhauses <<<
>>> Bewertung eines Mehrfamilienhauses <<<
>>> Bewertung einer Gewerbeimmobilie <<<

*das Zugangspasswort erhalten Sie nach erster Kontaktaufnahme vor dem Vor-Ort-Termin bei ihnen zu Hause.

Ablauf und Honorar


Erfahren Sie, wie die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens abläuft, mit welchen Bearbeitungszeiträumen Sie rechnen müssen und wie sich das Gutachterhonorar transparent zusammensetzt.

Zum Ablauf

Schritt 1: Kontaktaufnahme
ca. 1-2 Wochen
Schritt 2: Vor-Ort-Beratung & Angebot
(ggf. Bedenkzeit)
Schritt 3: Vertragsabschluss
ca. 2-3 Wochen
Schritt 4: Besichtigung Objekt
(nach Terminverfügbarkeit)
(Schritt 5: ggf. Hausakteneinsicht)
ca. 4-6 Wochen
Schritt 6: Erstellung Gutachten

So wie sie es auch vom Notar, Rechtsanwalt oder Architekten gewohnt sind, bemisst sich das Honorar vereinfacht gesprochen am Wert der Immobilie. Je nach Einzelfall und Komplexität der Aufgabenstellung kommen gewisse Aufschläge, sowie die Nebenkosten hinzu. Pauschal über die Honorartabelle nicht abbildbare Leistungen können auf Basis eines Stunden-Verrechnungssatzes vergütet werden.


Alle hierzu notwendigen Details können Sie der >>>Honorarübersicht<<< entnehmen.

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Sonstige Leistungen

rund um ihre Immobilie


Hier erfahren Sie demächst weitere Informationen zu meinem Leistungsspektrum rund um ihre Immobilie.

Unter welchen Voraussetzungen ein kürzerer Zeitraum für die typische Nutzungsdauer von Immobilien festgelegt werden kann und wie dadurch die Abschreibungsmöglichkeiten für vermietete Gebäude beeinflusst werden können, lesen Sie in Kürze.
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